Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Miete von E-Bikes, Pedelecs, E-Mopeds und anderer Nutzungsüberlassungen wie zum Leih oder Test.

I) Allgemeine Mietbedingungen

a. Der Mietvertag wird zwischen einem buchenden Kunden und der Martin Weiß & Martin Weinmann GbR (im folgenden „Vermieter“) geschlossen.

b. Zum Abschluss des Mietvertrages muss der Mietgegenstand gezahlt und ein Gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

c. Bei unter 16 jährigen erfolgt die Miete über eine erwachsene Person (Hauptmieter) oder einen Erziehungsberechtigten.

d. Der Mietgegenstand darf nicht an dritte weitergegeben werden (Ausnahme I)c.)

e. Der Mietgegenstand (E-Bike) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.

f. Nutzung des Mitgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr.

g. Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird nach Abschluss des Mietvertrags ausgeschlossen.

h. Für Schäden oder (Teil-)Verlust haftet der Mieter.

i. Der Mieter hat für einen ausreichenden privaten Versicherungsschutz zu sorgen.


II) Pflichten des Mieters

a. Der Mieter hat das Mietobjekt vor Übernahme auf einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu Überprüfen

b. Schäden am Mietgegenstand sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe, unaufgefordert mitzuteilen

c. Alle Mietgegenstände sind pfleglich und achtsam zu behandeln

d. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand immer an einem sicheren Ort abzustellen und mit einem Schloss an einem festen Gegenstand zu sichern.

e. Der Verlust eines Mietgegenstandes ist dem Vermieter unmittelbar zu melden

f. Das Fahren in Bikeparks ist untersagt

g. Bei einer Verleihdauer ab vier Tagen, muss der Mieter nach dem dritten Tag zur Kontrolle des Bremsverschleiß an der Verleihstation vorbeikommen.


III) Reparatur

a. Liegt ein defekt vor, der nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, trägt der Mieter die Kosten für Material und Arbeitsaufwand (nach AW)

b. Für fehlende (An-) Bauteile oder Schlüssel wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.

c. Für Schäden an z.B. Schlauch oder Reifen trägt der Mieter kosten.

d. Sollte wegen eines Defektes die Weiterfahrt nicht möglich sein, so hat der Mieter die Pflicht, den Mietgegenstand zur Verleihstation (Im Engelfeld 4, 87509 Immenstadt) zurück zu bringen. Der Vermieter stellt nach Möglichkeit ein Ersatz-Mietgegenstand zur Verfügung.


IV) Unfall/Diebstahl

a. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde,

b. oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht

unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und

etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

c. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.

d. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.

e. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung.


V) Haftung

a. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

b. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

c. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie

für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.

d. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.

e. Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.


VI) Stornogebühren

a. Bei Nichteinhaltung von Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig: Bis 5 Tage vor Mietbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei Rücktritt bis 24 Stunden vor Mietbeginn sind 25 % des Mietpreises fällig. Bei kürzerer Zeit ist die volle Miete zu zahlen.